Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1
Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen in Form von Einzelstunden, Kursen und Workshops, die auf die Vermittlung von Wissen und letztendlich die Erziehung des Hundes abzielen.

§2
Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, Erkrankungen des Hundes der Hundeschule vor Antritt der ersten Trainingseinheit mitzuteilen. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der Teilnahme am Training auszuschließen. Die Kund*innen verpflichten sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist, an den Stunden teilzunehmen. Die Kund*innen sind ebenfalls verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Stunde zu informieren.  Es besteht kein Anspruch auf Zulassung einer Teilnahme an Trainingsstunden der Hundeschule.

§3
Terminvereinbarung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist damit für beide Seiten verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den AGB einverstanden.

§4
Die Trainingsgebühr für die erste Trainingseinheit (Erstgespräch/ Einzelstunde) ist vor dem Unterricht bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Die Gebühr für alle weiteren Trainingseinheiten sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

§5
Bei geschlossenen Kursen, Workshops und Seminaren ist die Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei nicht vollständiger Inanspruchnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§6
Eine Absage von Seiten der Teilnehmer*innen muss bei Einzel- sowie offenen Gruppenstunden mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt diese nicht oder später, wird, abgesehen von Ausnahmefällen, die Trainingsstunde vollständig in Rechnung gestellt.

§7
Sollte ein Training von Seiten der Hundeschule abgesagt werden müssen, werden die Teilnehmer*innen rechtzeitig darüber informiert und das Training findet zu einem anderen Termin statt. Ein weiterer Anspruch besteht dadurch nicht.  Bei der Buchung von geschlossenen Kursen, Seminaren und Workshops gilt eine grundsätzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

§8
Die Hundeschule Unique Dogs übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Die Hundeschule und die Trainerin übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden jedweder Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer*innen auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme oder Übung, jeder Besuch der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und Beratungsstunden, oder Sozialspaziergängen erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Anweisung handelt.

§9
Die Hundeschule Unique Dogs kann keine Erfolgsgarantie für die im Training vermittelten Inhalte geben, da der Erfolg in erster Linie von der Umsetzung und Konsequenz der Halter*innen abhängt.

§10
Unterlagen, die ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.  

§11
Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen, von Hund und Halter*in, veröffentlicht werden, oder für Seminarinhalte verwendet werden können und ihre, durch die Hundeschule, erhobenen Daten elektronisch gespeichert werden.
(Es gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen, siehe unter https://hundeschule-uniquedogs.de/Datenschutz/)

§12
Salvatorische Klausel:
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§13
Mahngebühren:
Wenn die Teilnehmer*innen die Zahlungen über längeren Zeitraum trotz Aufforderung nicht begleichen, erhebt die Hundeschule Unique Dogs eine Mahnungsgebühr die individuell nach Aufwand berechnet werden kann.